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Lindmoor Steuerberatung
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Leistungen

Was wir für Sie erledigen

Wir erstellen Steuererklärungen, führen Buchhaltung und Lohn und beraten, bevor Sie etwas unterschreiben. Auf Deutsch und auf Polnisch, für Menschen und Betriebe im Oldenburger Münsterland.

Privat

Einkommensteuer für Arbeitnehmer und Familien

Jedes Jahr dieselbe Frage: Was kann ich absetzen? Wir gehen alles durch, was zählt, und erklären den Bescheid, wenn er kommt.

  • Einkommensteuererklärung, auch rückwirkend für die letzten Jahre
  • Fahrten, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung
  • Kinder, Kinderbetreuung, Unterhalt
  • Prüfung des Bescheids und Einspruch, wenn etwas nicht stimmt

Zwei Länder

Einkünfte in Deutschland und Polen

Wer in beiden Ländern arbeitet, wohnt oder Einkünfte hat, braucht jemanden, der beide Seiten kennt. Wir klären, welches Land was besteuert, damit nichts doppelt belastet wird und nichts fehlt. Für die polnische Erklärung arbeiten wir mit einer Steuerberatung in Poznań zusammen.

  • Erklärung in Deutschland mit Einkünften aus Polen
  • Wohnsitz in Polen, Arbeit in Deutschland
  • Polnische Bescheinigungen und Bescheide lesen und einordnen
  • Beratung vor einem Umzug, in die eine oder die andere Richtung

Betrieb

Buchhaltung und Lohn für kleine Betriebe

Für Handwerker, Dienstleister und Händler, die sich um ihren Betrieb kümmern wollen und nicht um Belege.

  • Finanzbuchhaltung, Belege per App oder im Pendelordner
  • Lohnabrechnung, auch für Saisonkräfte und Minijobs
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen

Gründung

Gründung

Bevor die erste Rechnung rausgeht: Rechtsform, Anmeldung, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung. Wir gehen es einmal in Ruhe mit Ihnen durch.

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Kleinunternehmer oder nicht
  • Eine Buchhaltung, die von Anfang an stimmt
  • Auf Polnisch, wenn Ihnen das lieber ist

Kosten

Was es kostet

Unsere Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Wie hoch sie ausfallen, hängt vom Umfang ab und von der Höhe Ihrer Einkünfte. Bevor wir anfangen, sehen wir uns Ihre Unterlagen an und nennen Ihnen einen Rahmen, schriftlich.

Für laufende Buchhaltung und Lohn vereinbaren wir auf Wunsch eine feste Monatspauschale.

Immer

Was immer dabei ist

  • Eine feste Ansprechperson, jedes Jahr dieselbe
  • Der Bescheid geprüft, bevor die Einspruchsfrist abläuft
  • Erklärungen auf Deutsch oder Polnisch, wie Sie möchten
  • Belege digital, Papier geht aber auch

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